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Derzeit kursieren gefälschte Zahlungsaufforderungen, die vermeintlich von einem Inkasso-Unternehmen im Auftrag des Finanzamts per E-Mail an einen bislang unbekannten Personenkreis versandt wurden. Mehrere Personen hätten sich über die Echtheit der Zahlungsaufforderung beim Finanzamt erkundigt, wodurch der Schwindel aufgeflogen ist, berichtet die Polizei. Sowohl das Finanzamt, als auch das Inkasso-Unternehmen betonen, dass es sich hierbei um gefälschte E-Mails handelt und keinesfalls der geforderte Geldbetrag überwiesen werden soll. In einem zur Anzeige gebrachten Fall lag die Geldforderung bei 539 Euro. Aktuell ist der Polizei noch kein Fall bekannt, bei dem die Angeschriebenen auf die Betrugsmasche hereingefallen sind. Dennoch ist Vorsicht geboten, warnt die Polizei und rät:
Im Zweifelsfall vor der Geldüberweisung Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt bezüglich der Echtheit der Zahlungsaufforderung aufnehmen.
Auf keinen Fall einen geforderten Betrag zahlen, wenn man Zweifel hat.
Infos zu Betrugsmaschen und Verhaltenshinweisen gibt es auf der Internetseite https://mehr.bz/weitere-
tipps-der-polizei