Gefängnis für Angeklagte
Jugendkammer des Landegerichtes verurteilt 21- und 22-Jährigen wegen Drogendelikten.
WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe für den Drogenkurier und drei Jahre für den Kleindealer lautete am Dienstag das Urteil der Jugendkammer des Landegerichtes des gegen zwei 22 und 21 Jahre alte Männer. Sie hatten laut Anklage in den Jahren 2008 und 2009 die Drogenszene im Raum Waldshut mit Partydrogen und Marihuana mit versorgt.
Waren die beiden Angeklagten des Rauschgiftprozesses Teil einer Bande – der 22-Jährige als Drogenkurier für einen Großdealer zwischen Holland und Hochrhein, ...