Geldstrafe nach halber Unfallflucht
Ein 41-jähriger Kraftfahrer hat sich nach einem Unfall zwar um den Verletzten gekümmert, aber nicht auf die Polizei gewartet
LÖFFINGEN/FRIEDENWEILER (zwi). Den Vorwurf der Unfallflucht wies ein 41-jähriger Kraftfahrer aus Donaueschingen vor dem Neustädter Amtsgericht aus zwei Gründen von sich. Zum einen war er der Meinung, dass nicht er den folgenschweren Sturz eines Radfahrers verursacht hatte. Zum anderen habe er sich um den Mann gekümmert, ihn an einen sicheren Ort gebracht und deine Telefonnummer hinterlassen.
Richter Nils Klein folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Ein Fahrverbot hielten allerdings weder Staatsanwalt noch Richter für angebracht. Dass es sich um "keine klassische ...