Gelten die neuen Abstandsregeln fürs Überholen auch bei Radfahrstreifen?
Anderthalb Meter Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern sind jetzt Gesetz. Doch die Rechtslage bleibt umstritten – denn es kommt auf die Art der Linie an, die Autos und Radler trennt.
Die Merzhauser Straße in Freiburg hat Radfahrstreifen. Die Autospuren sind vor vielen Jahren 3,25 Meter breit geplant worden, die Radstreifen mit 1,85 Metern Breite. Foto: Ingo Schneider
Die veränderte Straßenverkehrsordnung soll die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen. Beim Überholen von Radfahrern war bislang ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Seit Ende April müssen Fahrzeuge innerorts eine Distanz von mindestens 1,5 Metern wahren, außerorts sind es zwei Meter.
Diese Abstandsregeln gelten auch bei Schutzstreifen, das sind die mit dünner, ...