Gema hat das Nachsehen
Amtsgericht: Die Aufführung von Musik bei einem Jagdessen ist keine öffentliche Wiedergabe.
Eberhard Satzer
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HÖCHENSCHWAND. Der Pächter der Jagd Amrigschwand I, Lothar Kessler, traute seinen Augen nicht: 19,12 Euro sollte er an die Gema, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte in Augsburg, bezahlen, weil der Gemischte Chor Amrigschwand beim traditionellen Rehessen in Strittberg gesungen hatte.
Wie seit langen Jahren üblich, waren zu diesem Essen sowohl die Feld- und Waldeigentümer wie auch der ...