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OLG betont Verpflichtung aus einem Pacht-Vorvertrag

Gemeinde muss Kiesabbau dulden

  • Fr, 24. April 2009, 11:38 Uhr
    Meißenheim

Die Gemeinde Meißenheim hat im Prozess um die Verpachtung von Kiesabbauflächen eine Niederlage erlitten. Die Firma Zürcher darf nun, wie in einem Vorvertrag aus dem Jahr 2000 geregelt, Kies und Sand abbauen.

Im Meißenheimer Ferienprogramm  freuen... haben die Betreiber Grund zur Freude.  | Foto: Heidi Foessel
Im Meißenheimer Ferienprogramm freuen sich Kinder übers Kieswerk gefreut. Nun haben die Betreiber Grund zur Freude. Foto: Heidi Foessel
MEISSENHEIM. Der Freiburger Senat des Oberlandesgerichts hat die Gemeinde in einem Berufungsverfahren dazu verurteilt, einen Pachtvertrag mit der klagenden Firma Zürcher anzuschließen. In dem Urteil ...

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