Die Gemeinde Meißenheim hat im Prozess um die Verpachtung von Kiesabbauflächen eine Niederlage erlitten. Die Firma Zürcher darf nun, wie in einem Vorvertrag aus dem Jahr 2000 geregelt, Kies und Sand abbauen.
MEISSENHEIM. Der Freiburger Senat des Oberlandesgerichts hat die Gemeinde in einem Berufungsverfahren dazu verurteilt, einen Pachtvertrag mit der klagenden Firma Zürcher anzuschließen. In dem Urteil ...