Gemeinderat ändert Mietspiegel

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Seit November 2024 hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel, der bis zum 31. Oktober 2026 gilt. Um diesen Mietspiegel auch in Verbindung mit der Zweitwohnungssteuer anwenden zu können, brachte der Gemeinderat in der jüngsten Gremiumssitzung eine entsprechende Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung auf den Weg. Als jährlicher Mietaufwand gilt danach die übliche Miete für Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Festgesetzt wird die Miete anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt St. Blasien, auch wenn die Wohnflächen der Wohnungen unter 35 und über 140 Quadratmeter liegen sollten. Sofern kein qualifizierter Mietspiegel besteht, wird die übliche Miete in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gezahlt wird.
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