Gemeinsames Konto hat Tücken
Ludger Rankers
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Di, 22. April 2014
Kreis Lörrach
EXPERTEN ZUM THEMA (1): Zuwendungen unter Ehegatten unterliegen in manchen Fällen der Schenkungssteuerpflicht.
LÖRRACH. Eheleute sehen sich in der Regel nicht nur als Lebens- sondern auch als Wirtschaftsgemeinschaft an. Das ist gut und richtig. Im Zivil- und Steuerrecht werden die Beziehungen zwischen Ehemann und Ehefrau jedoch differenziert betrachtet.
Herr Müller war lange Jahre Geschäftsführer eines Unternehmens in Basel. Zum 31. Dezember 2013 ist er aus dem Unternehmen ausgeschieden und erhält eine Abfindung von zwei Millionen Euro. Diesen Betrag will er auf das normale Gehaltskonto überweisen lassen. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto mit seiner Ehefrau, von welchem die ...