Genugtuung und Betroffenheit
Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Wehrer Reinhold Hutter rief bei den Beteiligten unterschiedliche Emotionen hervor.
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WEHR. Die Nebenklage am Ziel, die Verteidigung will Revision, die Staatsanwaltschaft noch keine Stellungnahme abgeben: Nach dem Mammut-Prozess Hutter gehen die Meinungen über das vorgestern ergangene Urteil erwartungsgemäß auseinander. Das Landgericht Freiburg war im dritten Anlauf zu dem bislang weitestgehenden Urteil gelangt: Es hatte Reinhold Hutter des Mordes an seiner Tochter Jaqueline für schuldig befunden.
Damit war das Gericht um den Vorsitzenden Bruno Schweizer den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger gefolgt. Bernhard Ribbentrop, einer der Anwälte der Nebenkläger, ist denn auch zufrieden mit dem Urteil. "Die ...