Corona-Verordnung

Gericht bestätigt Böllerverbot im öffentlichen Raum

Ein Gericht hat das coronabedingte Böllerverbot im öffentlichen Raum bestätigt. Ein Rechtsanwalt ist mit einem Eilantrag gegen die Regel vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert.  

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Nur im eigenen Garten böllern  | Foto: Paul Zinken (dpa)
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Nur im eigenen Garten böllern Foto: Paul Zinken (dpa)
Er wolle mit Familie und Freunden ins neue Jahr feiern ...

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