Die Soziale Erhaltungssatzung im Stühlinger soll Luxussanierungen verhindern. Investoren und eine Genossenschaft hatten Normenkontrollklage dagegen eingereicht – die wurde jetzt abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die soziale Erhaltungssatzung im Stühlinger für rechtens erklärt, das vermeldete am Donnerstag die Stadt. Das Rathaus wertet das als Erfolg. "Wir sehen uns in unserem Weg bestärkt", wird Baubürgermeister Martin Haag in ...