Gericht bremst Radwegplanung

Verwaltungsgerichtshof erklärt zweite Änderung des Bebauungsplanes Innenstadt IV B für unwirksam / Mängel sind zu beheben.  

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EMMENDINGEN. "Beachtliche Fehler" hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in der Änderung eines Bebauungsplanes gefunden, mit der die Stadt den Bau eines Geh- und Radweges zwischen Tal- und Gartenstraße ermöglichen wollte. Das Gericht erklärte daher die zweite Änderung des Bebauungsplanes "Innenstadt IV B" für unwirksam, bis die von ihm kritisierten Mängel behoben sind.

Gestritten worden war um eine zwei Meter breite und rund 75 Meter lange Verkehrsfläche zwischen Tal- und Gartenstraße. Dort sollte ein Geh- und Radweg angelegt werden - auf ...

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