Gericht lässt Gnade vor Recht walten
Zwei angeklagten Hansele bleibt beim Narrengericht die Höchststrafe erspart / Richter stellt Narren insgesamt gutes Zeugnis aus.
STÜHLINGEN. Der Stühlinger Kehrausball am späten Fasnachtsdienstag offenbarte noch einmal eine außergewöhnliche Fasnachtsaison in der Hohenlupfenstadt. Das Narrengericht verurteilte wegen ihres Fehlverhaltens nur zwei Hansele und stellte allen übrigen ein gutes Zeugnis aus: "Die Narren haben sich vorbildlich verhalten!"
Die von Klagenärrin Gudrunia geforderte Höchststrafe blieb den straffällig gewordenen Jürgen F. und Markus G. dank des energischen Einsatzes der Verteidigerin Bernadotte vom ...