Das Regierungspräsidium Freiburg muss das Planverfahren für die Anlage eines neuen, zweiten Steinbruchs bei Bötzingen wieder aufnehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Regierungspräsidium Freiburg soll das Verfahren für einen Rahmenbetriebsplan zu einem neuen Steinbruch bei Bötzingen wieder aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Es gibt damit der Klage der Firma Hauri Recht. Diese hat im Gebiet Endhahle ein Planverfahren für einen neuen Steinbruch beantragt, was das Regierungspräsidium ablehnte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Das Regierungspräsidium prüft nun noch, ob es ...