Düsseldorf

Gericht sieht Mitschuld am Tod einer erkrankten Schülerin

BZ-Abo Zwei Lehrerinnen müssen nach dem Tod einer Schülerin mit Diabetes auf einer Studienfahrt mit Bestrafung rechnen. Sie hätten sich vorab besser informieren müssen, urteilt das Oberlandesgericht.  

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Eingang des Oberlandesgerichts  Düsseldorf  | Foto: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de
Eingang des Oberlandesgerichts Düsseldorf Foto: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de
Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, müssen sich vorab aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schüler informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall einer an Diabetes erkrankten Schülerin entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die verantwortlichen ...

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