Zwei Lehrerinnen müssen nach dem Tod einer Schülerin mit Diabetes auf einer Studienfahrt mit Bestrafung rechnen. Sie hätten sich vorab besser informieren müssen, urteilt das Oberlandesgericht.
Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, müssen sich vorab aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schüler informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall einer an Diabetes erkrankten Schülerin entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die verantwortlichen ...