Karlsruhe

Gericht verbietet Händler Verkauf von Sägemehlkeksen

Seit rund 20 Jahren verkaufte ein Versandhändler aus Karlsruhe Kekse mit Sägemehl zur Darmreinigung. Jetzt hat das Verwaltungsgericht ein Verkaufsverbot, der Kekse bestätigt.  

Mail
Das Sägemehl war als Zutat ausgewiesen.  | Foto: ZenBelarus (Adobe Stock)
Das Sägemehl war als Zutat ausgewiesen. Foto: ZenBelarus (Adobe Stock)
Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar