Gericht verurteilt Diesel-Dieb

BZ-Plus Der Mann hatte den Diebstahl von 1800 Litern Kraftstoff zugegeben / Wo der größte Teil der Beute abgeblieben ist, blieb offen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn der Tankanzeiger auf den roten Be...r Dieselkraftstoff war geklaut worden.  | Foto: Jan Woitas
Wenn der Tankanzeiger auf den roten Bereich zuwandert, sollte man nachtanken. Bei an der Autobahn geparkten Lastwagen war jedoch nicht der Verbrauch die Ursache für den „Durst“ der Fahrzeuge – der Dieselkraftstoff war geklaut worden. Foto: Jan Woitas

EMMENDINGEN. Die Beweislage ist, bis zu den noch aufgefundenen Tropfen Diesel an einem Stutzen, erdrückend. So nimmt der wegen Dieseldiebstahls Angeklagte bei der Verhandlung im Emmendinger Amtsgericht gemeinsam mit seinem Verteidiger die Überholspur: Außerhalb der Verhandlung wird mit Richter Cord-Jesko Baller und Staatsanwalt Christoph Gehrmann ein Strafrahmen von neun bis zwölf Monaten auf Bewährung vereinbart – im Gegenzug zu einem Geständnis. Diesen Rahmen schöpft Baller in seinem Urteil dann auch voll aus.

"Ich gebe den Diebstahl von rund 1800 Liter Dieselkraftstoff aus vier an der Autobahn geparkten Lastkraftwagen voll umfänglich zu", erklärt Verteidiger Werner Krempels stellvertretend für seinen 49-jährigen Mandanten. Ergänzend lässt der aus einem osteuropäischen Land stammende Angeklagte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel