Gericht verurteilt gewerbsmäßigen Uber-Fahrer in Muttenz
Weil er gewerbsmäßig unterwegs war, ist ein Uber-Pop-Fahrer ist am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht in Muttenz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Ein Uber-Pop-Fahrer ist am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht in Muttenz zu einer Buße und einer bedingten Strafe verurteilt worden. Er hatte 2016 innerhalb von neun Monaten auf gut 13 000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32 000 Franken eingenommen.
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