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NSU-Prozess

Gesetzgeber soll Weg für Videoübertragung bereiten

Christian Rath
  • Fr, 05. April 2013, 00:00 Uhr
    Deutschland

Die Übertragung des NSU-Prozesses für Journalisten in einen separaten Raum könnte den Konflikt entschärfen. Diesen Weg hält das Oberlandesgericht für illegal. Da könnte der Bundestag helfen.

Im Gerichtssaal selbst ist die Anzahl der Plätze begrenzt.  | Foto: dpa
Im Gerichtssaal selbst ist die Anzahl der Plätze begrenzt. Foto: dpa
Am 17. April beginnt am Oberlandesgericht (OLG) München der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Für das Publikum stehen rund hundert Plätze bereit. Das OLG hatte bestimmt, dass ...

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