Gesplittete Abwassergebühr zunächst für zwei Jahre ausgesetzt

Gemeinderat schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig an / Externes Büro errechnet geringfügig höheren Kostenanteil von 13,5 Prozent.  

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Regenwasser, das nicht auf dem eigenen...rkalkulation mit eingerechnet werden.   | Foto: Dieckmann
Regenwasser, das nicht auf dem eigenen Grundstück versickern kann und dem öffentlichen Abwassersystem zugeführt wird, muss in die Abwasserkalkulation mit eingerechnet werden. Foto: Dieckmann
ÜHLINGEN-BIRKENDORF. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom März 2010 dafür gesorgt, dass die Erhebung der Abwassergebühr allein auf der Grundlage der bezogenen Frischwassermenge nicht mehr zulässig ist. Ein Urteil, das ...

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