Gestörte Vertrauensgrundlage
Emmendinger Klage abgewiesen: Das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Penny-Markt belastet die Beziehungen zu Teningen.
EMMENDINGEN. Freude in Teningen, Ratlosigkeit in Emmendingen: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die von der Stadt gegen die Gemeinde Teningen geführte Klage gegen die Errichtung des Penny-Marktes abgewiesen und den zugrunde liegenden Vertrag für nichtig erklärt, weil er Teningens Planungshoheit einschränke. Emmendingens Oberbürgermeister Schlatterer steht nun vor einem "Scherbenhaufen", wie er es formuliert: "Wir können weitere Lebensmittelmärkte vertraglich nicht ausschließen, aber auch nicht drauf vertrauen, dass Teningen verzichtet", beschreibt er sein Dilemma.
Wie eine künftige Zusammenarbeit in Sachen Lebensmittelmärkten aussehen könnte? "Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten", sagt Schlatterer. Denn eine rechtliche Vereinbarung sei nicht möglich und die Vertrauensgrundlage gutnachbarschaftlicher Beziehungen gestört. Für den Emmendinger Oberbürgermeister ist das Urteil eines "gegen kommunale ...