Gewalt nicht feststellbar
58-Jähriger ist vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen worden.
LAHR. Ein 58-jähriger Mann, der sich seit Anfang August wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung am Landgericht zu verantworten hatte, ist von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Ob den sexuellen Kontakten Gewalthandlungen vorgegangen waren, konnte die Strafkammer nicht feststellen.
"Es muss offen bleiben, ob es tatsächlich zu Gewalt kam oder ob die Nebenklägerin wegen ihrer psychischen Krankheit oder aus Angst um ihren Arbeitsplatz die sexuellen Handlungen hinnahm", sagte der Vorsitzende ...