Das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe bleibt vorerst bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt einen entsprechenden Antrag von vier Bürgern ab.
Der neue Strafparagrafen wird demnach nicht bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden ausgesetzt. Geklagt haben vier ...