Übergänge müssen angepasst werden

Mit dem Ausbau der Breisgau-S-Bahn kommen auch auf die Gemeinde Gottenheim Kosten zu.
GOTTENHEIM. Viel Geld wird auch Gottenheim für den anstehenden Ausbau der Breisgau-S-Bahn in die Hand nehmen müssen, weil sich die Gemeinde nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz an den Kosten für die Bahnübergänge beteiligen muss. Ob die hierfür von der Bahn vorgelegten Kreuzungsvereinbarungen das beinhalten, was die Gemeinde laut Gesetz zu übernehmen hat, soll nun ein Ingenieurbüro überprüfen.
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