Dass die Stadtverwaltung immer wieder auf die Unschuld von Petters hinweisen musste, hat sie sich selbst zuzuschreiben.
In einem solchen Fall gelten die üblichen Regeln des Persönlichkeitsschutzes nicht.
Der Inhalt der Stellungnahme des Regierungspräsidiums zum Grundstücksverkauf an Baubürgermeister Tilmann Petters war erwartbar, in seiner Aussage aber deutlich: Beim Verkauf des ...