Arbeitsunfall
Gutachten schließt Technikfehler bei Gondel-Unglück aus
Beim Absturz einer Transportgondel sterben drei Menschen. Schnell ist von einem Fehler des Kranführers die Rede. Nun sind die Ermittler weitgehend sicher - und dem Bauarbeiter droht eine Haftstrafe.
dpa
Mo, 27. Okt 2025, 14:03 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Horb am Neckar (dpa) - Fünf Monate nach dem Absturz einer Transportgondel in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat sich der Verdacht verstärkt, dass der Kranführer damals einen Fehler gemacht hat. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass eine technische Ursache bei dem eingesetzten Kran ebenso ausgeschlossen werden könne wie beim Kranseil oder bei der Gondel.
"Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen haben sich die Anhaltspunkte weitergehend verdichtet, dass ein menschliches Versagen ursächlich für den Geschehensablauf sein dürfte", sagte ein Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft. Das sei auch das Ergebnis des neuen Gutachtens.
Kranführer droht Geld- oder Haftstrafe
Daher wird weiter gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, wie es hieß. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Was genau der Kranführer gemacht oder nicht gemacht haben soll, ob er Signale übersehen haben könnte - dazu macht die Staatsanwaltschaft weiter keine Angaben. Auch zur Nationalität des 36-Jährigen äußerte sie sich nicht.
Bei dem Unglück waren am 20. Mai drei Bauarbeiter ums Leben gekommen. Die an einem Kran hängende Transportgondel hätte sie auf einen Brückenpfeiler auf der Baustelle an der Hochbrücke Horb bringen sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich allerdings ein Stahlseil, an dem die Gondel befestigt war, auf dem Weg der kleinen Kabine nach oben in querlaufenden Drahtseilen verfangen. Das Kranseil sei dadurch letztendlich gerissen, hieß es bislang.
© dpa-infocom, dpa:251027-930-213512/1