Wer keine Maske trägt, kann unter bestimmten Umständen des Ladens verwiesen werden. Aber die Verantwortlichen müssen die Antidiskriminierungsregeln beachten.
In ihrer aktuellen Fassung gilt die Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel in Baden-Württemberg seit rund einem halben Jahr. Und doch gibt es in der Praxis immer noch Unklarheiten. Etwa: Müssen Geschäfte Maskenverweigerern den Zutritt verweigern? Oder machen sie sich gar der Diskriminierung schuldig, wenn sie Kunden mit Attest abweisen? Die BZ ist der Frage eines Lesers nachgegangen.
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