Häftling wehrt sich erfolgreich gegen Pinkel-Aufsicht

BZ-Plus Gefangener musste Urinprobe vor einem Aufseher abgeben / Verfassungsrichter: Anstaltsleitung verletzt Persönlichkeitsrechte.  

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Das Verfassungsgericht gab dem Mann recht.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Verfassungsgericht gab dem Mann recht. Foto: Uli Deck (dpa)
. Gefängnisinsassen können verhindern, dass sie bei der Drogenkontrolle nackt vor einem Aufseher pinkeln müssen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Bochum. Der Bochumer Häftling verbüßte seit 2014 eine ...

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