Härtefallanträge sind doch zulässig

Sportgericht urteilt gegen die Entscheidung des Deutschen Tischtennis-Bundes und erlaubt Vereinen Einspruch nach Quotientenregelung.
Eine Niederlage kassierte der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) vor seinem eigenen Sportgericht. Es geht um Härtefallanträge für die aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochene Spielzeit 2019/20. Diese sind laut dem Urteil des Sportgerichts zulässig, der DTTB hatte dies zuvor anders gesehen.
Am 1. April ...
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