Kriminalität

Häusliche Gewalt: Schärfere Fußfessel-Regel wird geprüft

Im Südwesten bleibt die Zahl häuslicher Gewalt gegen Frauen hoch. Nun wird geprüft, ob Fußfesseln künftig auch außerhalb von Terrorfällen eingesetzt werden könnten.  

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Die Zahl der Frauen und Mädchen, die Opfer von Übergriffen durch Verwandte werden, steigt. (Illustration) Foto: Jonas Walzberg/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Schläge, Tritte, Ohrfeigen - im laufenden Jahr steigt die Zahl der Mädchen und Frauen, die im Südwesten registrierte Opfer häuslicher Gewalt werden. Laut Innenministerium verharrt die Zahl der Betroffenen, die von Lebensgefährten oder Ex-Partnern misshandelt werden auf dem Niveau des Vorjahres; die Zahl der gemeldeten Übergriffe durch Verwandte nimmt weiter zu.

Allerdings ist die Dunkelziffer vor allem bei der Gewalt durch Partner hoch: Laut aktuellem Sicherheitsbericht wird angenommen, dass nur zehn Prozent der Fälle auch angezeigt werden. Die steigende Zahl der Fälle häuslicher Gewalt könnte laut Ministerium damit zu tun haben, dass sich das Anzeigenverhalten langsam ändert.

Parteien wollen Polizeigesetz ändern

Um Frauen künftig besser schützen zu können, will die Mehrheit im Landtag das Polizeigesetz verschärfen und Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion bereits eingebracht. Mehrere Fraktionen haben angekündigt, nach der Sommerpause gemeinsam zu beraten, wie die Gesetzesänderung noch dieses Jahr umgesetzt werden könnte.

Bisher erlaubt das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich zur Verhinderung terroristischer Straftaten. Nach dem Willen der SPD soll künftig auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikten oder Stalking der Einsatz möglich sein – etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern.

Spanisches Modell als Vorbild

Der SPD-Vorschlag orientiert sich am Beispiel anderer Länder: In Spanien können Gerichte das Tragen elektronischer Fußfesseln bei massiver Bedrohung bereits anordnen. Mit der Einführung dieses Modells im Jahr 2009 sank die Zahl der ermordeten Frauen deutlich. In den ersten zehn Jahren wurde keine Frau, die am Programm teilnahm, getötet. Zudem gaben rund 95 Prozent der zu schützenden Frauen an, dass sich ihr Sicherheitsgefühl durch das Gerät verbessert hat. Sachsen, Hessen und weitere Bundesländer setzen das sogenannte "spanische Modell" bereits um.

© dpa‍-infocom, dpa:250814‍-930‍-909333/1

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