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Amtsgericht verurteilt 61-Jährigen

Haftstrafe für Stalker

  • Fr, 21. November 2008, 12:06 Uhr
    Kenzingen

     

Das Amtsgericht Kenzingen verurteilte einen 61 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Er hatte seiner ehemaligen Lebensgefährtin nachgestellt, sie verleumdet und beleidigt.

Panik, wenn das Telefon klingelt: Stal...rauchen Kraft und Durchhaltevermögen.   | Foto: DDP
Panik, wenn das Telefon klingelt: Stalking-Opfer brauchen Kraft und Durchhaltevermögen. Foto: DDP

KENZINGEN. Drei Mal stand der Angeklagte wegen Nachstellens, neudeutsch "Stalking", vor dem Amtsgericht. Jetzt fiel das Urteil eindeutig aus: Der 61-Jährige wurde wegen Nachstellung, übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und versuchter Nötigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Es ist eine lange Geschichte und sie begann 2007 mit einer Trennung. Die Lebensgefährtin des Angeklagten verließ die gemeinsame Wohnung, er reagierte mit Nachstellungen. Wo immer sie in der Kaiserstuhlgemeinde auftauchte, der Angeklagte war schon da oder kam ihr "zufällig" entgegen. Ihre ...

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