26-jähriger Hochschwarzwälder wird wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage verurteilt.
Das wollte Richter André Gerber nun doch genauer wissen von dem 26-jährigen Hochschwarzwälder: Ob die Belehrung über die Wahrheitspflicht als Zeuge in einer Strafverhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht vor fünf Monaten keine Bedeutung für ihn gehabt habe, fragte er ihn. So ganz direkt ...