Das Gericht verurteilt die 43-Jährige wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe.
REBLAND (tm). Naivität schützt nicht vor Strafe. Dass musste eine 43-jährige Frau aus einer Reblandgemeinde erkennen, die sich übers Internet dafür anheuern ließ, Paketlieferungen entgegenzunehmen und weiterzuschicken. Der Haken dabei: Die Waren in den Paketen stammten aus Betrügereien. Weil sie die ...