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Heim darf Suchtkranke betreuen

Mi, 17. Dezember 2008

Villingen-Schwenningen

Die Klage von Nachbarn des Klinikums in Villingen-Schwenningen gegen die geschlossene Abteilung wurde abgewiesen

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Der Zaun vor der geschlossenen Abteilung bleibt, entschied das Regierungspräsidium. Foto: BZ

VILLINGEN-SCHWENNIGEN (masu). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gestern eine Klage von Nachbarn gegen die "Suchtabteilung" im Alten- und Pflegeheim am Germanswald abgelehnt. Nach dem Urteil darf das Heim im Villinger Kurgebiet nun offiziell in seiner geschlossenen Abteilung psychisch kranke Menschen, besonders Suchtkranke, betreuen. Seit Bekanntwerden des Betriebes einer derartigen Abteilung 2006 kämpft eine Bürgerinitiative dagegen an.

In einem Vor-Ort-Termin war das Verwaltungsgericht Freiburg am 12. November mit großem Tross und fünf Richtern nach Villingen gereist, hatte das Klinikgelände wie auch das Anwesen der Kläger besichtigt. Das Gericht tagte ...

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