Teil 2: Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt, wann Bewohner oder Anbieter kündigen dürfen (Teil 1 erschien am 2. Oktober).
Am 1. Oktober vergangenen Jahres trat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Kraft. Es ist ein Verbraucherschutzgesetz mit Vorgaben für betreutes Wohnen Volljähriger. Die gesetzlichen Regelungen dürfen nicht durch andere Regelungen im Vertrag umgangen werden, wenn diese den ...