40-Jähriger wird in Ettenheim freigesprochen, weil ihm kein Dealen nachgewiesen werden konnte.
ETTENHEIM (ab). Hat ein Vierzigjähriger aus dem Raum Lahr mit Drogen gehandelt? Oder hat er die von ihm gekauften Drogen tatsächlich komplett selbst verbraucht? Um die Frage ging es in der vergangenen Woche vor dem Ettenheimer Amtsgericht. Weil dem ...