Hindernisse für kommunale Wahlämter
Beschränkungen für Mandate
BREISGAU (fri). Bei der Kommunalwahl am 7. Juni treten in den Gemeinden zahlreiche Bürger auf den verschiedenen Listen zu den Wahlen der Gemeinderäte, des Kreistags und der Ortschaftsräte an. Dabei kann es vorkommen, dass nicht alle Bewerber, die nach ihrem Stimmenergebnis eigentlich gewählt sind, danach tatsächlich auch ihr Mandat antreten können.
Hinderungsgründe können Verwandtschaftsverhältnisse zwischen gewählten Bewerbern oder eine Anstellung bei der eigenen Gemeinde oder – im Falle von Kreistagskandidaten – beim Landkreis darstellen. Das gilt ...