Account/Login

Hinweis für Lehrer: Verletzungen bei Schneeballschlachten gehen eventuell als Dienstunfall durch

Manuel Lorenz
  • Mo, 07. Januar 2013, 15:21 Uhr
    Schulen (fudder) Schulen

     

Ein Lehrer nahm an einer Schneeballschlacht seiner Schüler teil und wurde von einem Schneeball direkt aufs Auge getroffen. Das Auge musste operiert werden, der Lehrer wurde einen Monat lang dienstunfähig krank geschrieben - und das, obwohl die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts en detail:


Das Regierungspräsidium Freiburg als Schulbehörde hatte den Antrag des Lehrers auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall abgelehnt, weil der natürliche Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben fehle.
Das Regierungspräsidium
Er habe ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel