Thüringens AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke muss eine Geldstrafe zahlen, weil er eine verbotene SA-Losung verwendet hat. Bewiesen wurde seine Schuld nicht, ein Freispruch wäre möglich gewesen.
Wegen Verwenden eines verbotenen SA-Spruchs ist Thüringens AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Foto: Hendrik Schmidt (dpa)
Hätten Sie gewusst, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Parole aus dem Nationalsozialismus ist? Vermutlich wussten ...