Account/Login

"Hohe Schäden" durch E-Scooter

Kfz-Haftpflichtversicherer legen Schadensbilanz vor / 1150 Unfälle im Jahr 2020 verursacht.  

Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren.  | Foto: Christoph Soeder (dpa)
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Foto: Christoph Soeder (dpa)
Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadensbilanz vorgelegt: Durch die E-Scooter würden "hohe Schäden" verursacht, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag. Im Jahr 2020 wurden mit rund 180 000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen.

"Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro", erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds auf. Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, darunter neben Mopeds, Mofas und E-Scootern auch Segway-Stehroller und Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, 3700 Euro. Zum Vergleich: Bei Autos betrug die durchschnittliche Schadenshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 demnach 4550 Euro.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht, wie der GDV hervorhob. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

"Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen", erklärte Asmussen. "Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger", fügte er hinzu.

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 15. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.