Hütten am Tüllinger – noch gibt es eine Schonfrist
Während Lörrach rigoros vorgehen will, soll in Weil eine abgestufte Lösung umgesetzt werden.
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WEIL AM RHEIN (nn). Das Landschaftsschutzgebiet am Tüllinger teilen sich die Städte Lörrach und Weil am Rhein, doch beim Umgang mit den dort eigentlich nicht zulässigen Gartenhütten zeichnet sich eine durchaus ungleiche Gangart an. Während nämlich in Lörrach "aufgeräumt" werden soll, setzt Bürgermeister Eberhardt auf der Weiler Seite auf ein "stufenweises Vorgehen".
In Lörrach setzt man auf das, was auch von Gerichten schon bestätigt wurde: Nur Hütten, die vor der Ausweisung des ...