Grundsteuer

Ich war schockiert

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Die Grundsteuer führt vielerorts zu Unmut.  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Die Grundsteuer führt vielerorts zu Unmut. Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Zu: "Im Ländle wird’s richtig teuer", Beitrag von Barbara Schmidt (Wirtschaft, 14. November)

Endlich ein Artikel, der die Scheinheiligkeit der Aussage der Politik über das Versprechen einer "aufkommensneutralen Reform" der Grundsteuer am Beispiel Baden-Württemberg und speziell der Stadt Freiburg widerlegt. Als betroffener Eigentümer und Vermieter von drei Wohnungen und einem Studentenappartement in meinem Haus in Freiburg, war ich nach dem Erhalt des Grundsteuerbescheides schockiert. Die bisherige Jahresgrundsteuer von 711,84 Euro wurde auf 3446,42 Euro erhöht. Es handelt es sich um ein großes Grundstück (1343 qm), wobei es, wie im gesamten Bereich, nur im vorderen Anteil bebaut ist.

Für die rund 813 qm betragende hintere Fläche wurde laut Gemeinderatsbeschluss vom 17.5.2023 eine Veränderungssperre in Kraft gesetzt, welche eine Bebauung, auch in meinem Sinne, ausschließt. Die Stadt Freiburg legt bei der Grundsteuerberechnung jedoch für die gesamte Grundstücksfläche den Bodenrichtwert von 1400 Euro zugrunde. Der nicht bebaubare Bereich hat als "grüne Lunge" für das Stadtklima eine wertvolle Bedeutung. Nach Erhalt des Grundsteuerbescheides habe ich im Sinne meiner Mieter fristgerecht Widerspruch eingelegt. Auf eigene Kosten habe ich ein zertifiziertes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen beauftragt. Das Ergebnis war, dass für den bebauten Anteil und den Gartenanteil unterschiedliche Grundsteuerwerte zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt der Stadt Freiburg kam unverständlicherweise jedoch zu dem Ergebnis: Das Gutachten kann nicht als Nachweis für den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz herangezogen werden. Das alte Zitat "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" bekommt leider immer mehr Bedeutung.

Bernhard Kuny, Glottertal
Schlagworte: Bernhard Kuny, Barbara Schmidt
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