Account/Login

Im Streitfall gilt das Beweisfoto

  • Ingrid Böhm-Jacob

  • Fr, 07. März 2014
    Rheinfelden

Ein verwarnter Falschparker kritisiert den Vollzugsdienst.

Genau hinschauen muss, wer vor der Sän...cht  erlaubt und kostet ein Knöllchen.  | Foto: Ingrid Böhm-Jacob
Genau hinschauen muss, wer vor der Sängerhalle an der Güterstraße sein Auto abstellen will. Vor dem Eingang ist es nicht erlaubt und kostet ein Knöllchen. Foto: Ingrid Böhm-Jacob
1/2

RHEINFELDEN. Falsch parken im Stadtgebiet kann Folgen haben. Das hat auch Ingo Gärtig erfahren. Er stellte an der Güterstraße vor der früheren Sängerhalle sein Auto ab und kassierte dafür einen Bon über 10 Euro. Seiner Meinung nach zu unrecht. Ordnungsamtschef Bernd Baumer allerdings zeigt sich überzeugt, dass die Verwarnung zurecht erfolgte. Der Fahrer habe zwischen zwei sichtbaren Markierungen links und rechts geparkt. Da, wo er aber eine weitere Parkfläche ausgezeichnet sah, ist keine. Auf einen Rechtsstreit will es der Fahrer dennoch nicht ankommen lassen. Er gibt aber auch nicht klein bei, sondern verdoppelt das Bußgeld aus Protest.

Dass der städtische Vollzugsdienst seine Arbeit zu eifrig erfülle und dabei Toleranz vermissen lasse, ist immer wieder anklagend von Leuten zu hören, die sich zu unrecht abgemahnt fühlen. Auch Amtsleider Baumer kennt die Vorwürfe. Und er kontert sie mit dem Hinweis, dass es der Stadt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel