Messerverbot
In Bahn und Bus in Baden-Württemberg sind jetzt selbst Taschenmesser in der Hosentasche tabu
Die Zahl der Messerangriffe im Nahverkehr nimmt zu. Die Landesregierung handelt nun: In Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg sind Messer und andere Waffen verboten.
dpa
Do, 24. Jul 2025, 22:14 Uhr
Südwest
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Die Verordnung regelt das Verbot für das Führen von Messern und anderen Waffen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg. Ausgenommen sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind. Ausnahmen gibt es auch für Menschen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Ausübung eines Sportes bei sich tragen.
Zudem können Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte an bestimmten öffentlichen Orten künftig leichter als bisher "allgemeingültige Messerverbote" verfügen – unabhängig von der Art des Messers und dessen Klingenlänge.
Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei im Südwesten im Nahverkehr nach früheren Angaben 222 Messerangriffe. Die Zahl der Fälle stieg seit Beginn der Erfassung 2022 um 17 Prozent. Bei den meisten Fällen ging es laut Ministerium um Bedrohungen, daneben spielten gefährliche Körperverletzungsdelikte eine Rolle.
Betroffen von dem Bann sind laut Ministerium sämtliche Waffen im Sinne des Waffengesetzes, also Schusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Das Verbot gilt demnach für Messer aller Art, auch für Taschen-, Küchen- und Teppichmesser. Strobls Verordnung umfasst laut Ministerium selbst unscharfe Buttermesser. Diese dürfen nur dann im Nahverkehr mitgeführt werden, falls sie nicht griffbereit sind, also eingewickelt und verpackt sind, und nur von A nach B befördert werden. Das Taschenmesser einfach in die Hose oder die Jackentasche zu stecken, ist dem Ministerium zufolge nicht mehr erlaubt.
Verstöße dagegen stellen nach Angaben des Ministeriums eine Ordnungswidrigkeit dar und können ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. Zudem könnten die Waffen und die Messer eingezogen werden.