In den Fallstricken der Wildfütterung

Wildschweine mit Mais angelockt? Jagdpächter vor Gericht.  

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EMMENDINGEN. Von 600 und 400 Euro auf je 200 Euro reduziert hat Richter Thomas Ullenbruch die Bußgeldhöhe für zwei Jagdpächter. Ihnen wurde vorgehalten, im Oktober 2007 auf ihren Pachtflächen im Simonswälder Tal gekirrt und damit die Ordnungswidrigkeit der missbräuchlichen Wildfütterung begangen zu haben. Der Amtsrichter stellte das Verfahren gegen zwei weitere benachbarte Pächter ein.

Zugunsten der Vorgeladenen, die gegen Bußgeldbescheide des Landratsamtes Einspruch erhoben hatten, wertete Ullenbruch die damals heftig diskutierte Rechtsverordnung über das Kirren. Diese wurde dann im ...

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