Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt: Im neuen Prozess gegen seine Helferin und Ehefrau berief der 56-Jährige Offenburger sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
In der Teilneuaufnahme des "Kreiselmord"-Prozesses vor dem Landgericht Offenburg geht es nicht mehr um die Schuldfrage. Die ist laut Bundesgerichtshof, der über die Revision entschieden hat, geklärt. ...