Um Verpackungsmüll einzusparen, gilt für Gastronomien seit Januar eine Mehrwegpflicht: Für den Außer-Haus-Verkauf müssen sie Mehrwegbehälter anbieten. Die Umsetzung verläuft jedoch holprig.
Seit Beginn dieses Jahres gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht. Mit der neuen Regelung sind Gastronomen dazu verpflichtet, beim Verkauf von Essen zum Mitnehmen auch Mehrweg-Verpackungen als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen oder Einwegtrinkbecher anzubieten. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter und unter fünf Mitarbeitenden. Diese kleineren Betriebe müssen das bestellte Essen jedoch, auf ...