Inklusionskind Anni will nur tun, was alle anderen auch tun – und stößt im Kenzinger Gymnasium auf Hindernisse
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen im Leben nicht behindert werden und überall teilnehmen können. Inklusion ist gesetzlich verankert, doch es gibt Mängel – wie ein Fall aus Kenzingen zeigt.
Deutschland hat sich zur Inklusion verpflichtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt hierzulande seit 2009: Menschen mit Behinderung sollen überall gleichberechtigt teilnehmen können. In der Praxis ist das noch immer nicht die Realität. Betroffene müssen für ihre Rechte kämpfen, die keine Privilegien sind. Doch ist es mitunter nicht einfach, Inklusion zu praktizieren, wenn die Rahmenbedingungen nicht dazu passen. Das zeigt sich am Kenzinger Gymnasium, wo Anni als ...