Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich ein Jagdpächter vom Hotzenwald verantworten. Er soll einen Passanten mit der Pistole bedroht haben.
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 65 Jahre alten Angeklagten wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Rentner ist Jagdpächter auf dem Hotzenwald und soll im November 2020 seine Pistole, Kaliber neun Millimeter, auf einen Spaziergänger gerichtet und ihn damit bedroht haben.
Der Jäger ...