Wie Bund und Land sich auch nach mehr als 50 Jahren gegenseitig die Zuständigkeit für einen Entschädigungsfall aus der Zeit des Nationalsozialismus zuschieben.
FREIBURG. Seit mehr als 50 Jahren sind Behörden, Gerichte und Rechtsanwälte mit dem Fall Ilse Stamm und deren Tochter beschäftigt. Doch eine Entschädigung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, als Insassin eines Konzentrationslagers - der Sachverhalt als solcher ist nie ernsthaft bestritten worden - haben weder ...